Informationen zur Abrechnung der Physiotherapie
Informationen zur Physiotherapie-Verordnung
Die Grundlage für Ihre Physiotherapie bildet die ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt, die oft chefärztlich bewilligt werden muss. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bewilligung durch die Krankenkasse. Die Behandlung sollte innerhalb eines Monats nach Ausstellung der Verordnung beginnen und muss innerhalb von sechs Monaten abgerechnet werden.
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Ärztliche Verordnung erforderlich
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Therapiebeginn innerhalb eines Monats nach Ausstellungsdatum
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Therapie-Abschluss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung der Verordnung
Abrechnung in der Gemeinschaftspraxis inBewegung
In der Gemeinschaftspraxis inBewegung arbeiten freiberufliche Wahltherapeuten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrem Therapeuten nach Abschluss der Therapie. Sie erhalten eine Abschlussrechnung für die erbrachten Leistungen, die Sie bei Bedarf mit Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Einreichen der Therapiekosten bei der Krankenkasse
Die Honorarnote, die Verordnung mit der Bewilligung und die Zahlungsbestätigung reichen Sie persönlich oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese überweist Ihnen den Krankenkassenanteil zurück auf Ihr Konto.
Um das zu vereinfachen, ist der Antrag für die Rückvergütung bei inBewegung direkt auf der Honorarnote zu finden. Sie müssen nur noch die Kontodaten eintragen und unterschreiben.
notwendige Unterlagen zur Einreichung bei der Krankenkasse:
- Abschlussrechnung, Verordnung, Bewilligung und Zahlungsbestätigung
- SIe bekommen alle Unterlagen nach der Therapie von Ihrem Therapeuten ausgehändigt
- Rückvergütung anteilsmäßig von Ihrer Krankenkasse
Rückerstattung der Kosten
Der Krankenkassenanteil wird jährlich zwischen Vertretern der TherapeutenInnen und der Krankenkassen neu verhandelt. Daher variieren die Tarife von Jahr zu Jahr. Ihr PhysiotherapeutInnen oder unsere MitarbeiterInnen an der Rezeption machen Ihnen aber gerne einen Kostenvoranschlag und informieren Sie über Abrechnungssätze der TherapeutenInnen und den Anteil, der durch die Krankenkasse rückvergütet wird.
- Rückerstattung anteilsmäßig
- variiert von Jahr zu Jahr
- abhängig von der jeweiligen Krankenkasse
